Demokratie braucht Transparenz
Demokratie kann ohne Transparenz nicht funktionieren. Das Recht auf Information ist ein fundamentales Recht, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 10) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 10) verankert ist.
Als Ihre gewählte Vertreterin im Deutschen Bundestag ist mir eine transparente Arbeit besonders wichtig. Ich fühle mich verpflichtet, offenzulegen, wofür ich stehe und wofür ich mich einsetze. Auf dieser Seite informiere ich Sie über meine Einkünfte als Bundestagsabgeordnete und die mir zur Verfügung stehenden Mittel.
Nach Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes haben Abgeordnete Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.
Monatliche Abgeordnetenentschädigung: 11.227,20 Euro brutto (Stand: 1. Juli 2024)
- Diese Entschädigung ist voll zu versteuern
- Die Höhe wird jährlich zum 1. Juli auf Grundlage des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex angepasst
Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete gemäß §44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz.
Amtsausstattung
Alle Bundestagsabgeordneten erhalten zusätzlich zur Entschädigung eine Amtsausstattung, die sich in Sach- und Geldleistungen aufteilt:
Sachleistungen:
- Ein 54 m² großes Bundestagsbüro mit Kommunikationsgeräten und Möblierung
- Nutzung von Dienstfahrzeugen im Stadtgebiet Berlin
- Freifahrkarte für die Bahn für mandatsbedingte Reisen
Kostenpauschale:
- Monatlich 5.349,58 Euro (Stand 2025) für laufende mandatsbedingte Ausgaben
- Hiermit werden Kosten wie Miete und Nebenkosten für das Wahlkreisbüro, Büromaterial, Porto und Telekommunikation beglichen
Mitarbeiter*innenbudget:
- Monatlich 25.874 Euro brutto (Stand 2024)
- Hieraus werden meine Mitarbeiterinnen in Berlin und im Wahlkreisbüro sowie Werkstudentinnen finanziert
- Nicht ausgeschöpfte Gelder verfallen
Zusätzliche Büroausstattung:
- Jährlich stehen 12.000 Euro für weitere Büroausstattung zur Verfügung
- Hieraus können Laptops, Telefone, Fachbücher und Büromaterial finanziert werden
- Auch diese Mittel verfallen bei Nichtinanspruchnahme
Krankenversicherung und Altersentschädigung
- Der Bundestag übernimmt bis zu 50 Prozent der Beiträge zur Krankenversicherung
- Anspruch auf Altersentschädigung (Rente) ab dem 67. Lebensjahr
- Diese beträgt nach dem ersten Jahr als Abgeordnete 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um 2,5 Prozent
- Der Maximalbetrag von 67,5 Prozent wäre nach 27 Mitgliedsjahren erreicht
Meine Verpflichtung zur Transparenz
Als Ihre Abgeordnete verpflichte ich mich zu größtmöglicher Transparenz. Neben den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten werde ich auf dieser Seite regelmäßig über meine Arbeit und wichtige Treffen mit Interessenvertreter*innen informieren.
Bei Fragen zu meiner Arbeit oder zu finanziellen Aspekten meines Mandats stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.